Klage wegen intransparenter und benachteiligter Klauseln

24.11.2010 | Neu Duvenstedt
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat Ende Oktober gegen mehrere Rechtsschutzversicherungen geklagt. Der Grund dafür seien intransparente und benachteiligte Klauseln in Versicherungsverträgen gewesen.

Streitgrund ist die Vertragsklausel, die besagt, dass der Versicherungsnehmer alles tun müsse, um eine überflüssige Erhöhung der Kosten oder eine Rückzahlung der Gegenseite zu vermeiden. Bei Verstoß dieser Klausel droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Nach Meinung der Verbraucherzentrale ist diese Klausel nicht eindeutig. Es lässt sich für den Versicherungsnehmer nicht erkennen, worin seine Pflichten im Schadensfall bestehen.

Diese Klausel benachteiligt den Verbraucher, dies äußerte der Bundesgerichtshof 2009. Die damals beklagten Versicherungen erkannten damals, noch bevor ein Urteil gefällt wurde, den Anspruch der Kunden an, was ein Urteil verhinderte. Die entsprechenden Passagen wurden seitdem von keinen Versicherungsunternehmen überarbeitet, sodass Abmahnungen von der Verbraucherzentrale Hamburg verschickt wurden. Desweiteren wurde eine Klage eingereicht. Geklagt wurde gegen die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, Württembergische Gemeindeversicherung, Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG, DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deurag, Roland, Allrecht, Badische Rechtsschutzversicherung, Alte Leipziger, Itzehoer, Jurpartner, Mecklenburgische und Concordia.

Quelle: Pressemeldung doppelklicker.de

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