Rechtschutzversicherung: Lohnt sich das?

22.11.2010 | Mainz
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen, werden von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Nicht nur die Gerichtskosten sondern auch die Kosten für den eigenen Anwalt und, soweit diese zu erstatten sind, die Kosten der Gegenpartei. Übernommen werden auch die Auslagen für Zeugen und Gutachterkosten. Arbeitsrecht oder das Mieterrecht werden von einzelnen Rechtsschutzpolicen gedeckt.

Wann lohnt es sich zu schützen?

Lohnend, wenn nicht sogar unverzichtbar, ist eine Rechtschutzversicherung für Rechtsgebiete, in denen die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen kann. Ein Arbeitsschutzrecht ist unerlässlich für jeden Arbeitnehmer und eine entsprechende Versicherung abschließen, sofern kein Schutz über eine Gewerkschaft besteht. Spezielle Policen für die jeweiligen Rechtsgebiete werden für Selbstständige angeboten. Ob für einen privaten Versicherungsnehmer ein darüber hinaus gehender Schutz, z.B. für die Rechtsgebiete Verkehrsrecht oder Mietrecht erforderlich ist, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Zahlreiche Versicherungen bieten kombinierte Policen für die von Privatkunden am häufigsten nachgefragten Rechtsgebiete an.

Beispiele für das Arbeitsrecht

Durch einen Vergleich werden arbeitsgerichtliche Verfahren häufig in der ersten Instanz beendet, oft sogar im Gütetermin vor der Verhandlung. Die Kosten scheinen kalkulierbar zu sein, da im erstinstanzlichen Verfahren kein Anwaltszwang besteht und jede Partei ihre Kosten selber trägt. Doch dies täuscht. In einer zu schwachen Position befindet sich derjenige, der über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, um einen Vergleich aushandeln zu können. Im Falle einer eingelegten Berufung vor dem Landgericht, und der möglicherweise folgenden Niederlage, drohen erhebliche Kosten. Damit stellt ein arbeitsgerichtliches Verfahren ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar, wenn kein Rechtsschutz besteht. Verhandlungen auf Augenhöhe sind unmöglich, wenn ggfs. nur eine Seite eine streitige Auseinandersetzung riskieren kann.

Quelle: Pressemeldung doppelklicker.de

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