Rechtschutzversicherung muss Lehman-Anlegern helfen

03.11.2011 | Mainz
Die Opfer der Pleite der Bank Lehman Brothers können auf ihre Rechtsschutzversicherung zählen. Wie das Oberlandesgericht München in einem wegweisenden Urteil gegen die größte deutsche Rechtsschutzversicherung D.A.S. entschied, sei die Behauptung vieler Rechtsschutzversicherungen (darunter auch das beklagte Unternehmen), sie müsse bei Termin- und Spekulationsgeschäften nicht zahlen, falsch.

Die entsprechende Ausschlussklausel sei unklar und missverständlich, befanden die bayrischen Richter.

Rechtsschutzversicherungen klammern einige Tatbestände von ihrem Versicherungsschutz aus, wie dies auch eine Fahrzeug Versicherung oder eine Unfallversicherung tut. In ihren Augen gehört dazu auch die Klage gegen Banken, weil diese, wie im Fall der Lehman-Pleite, Kunden falsch beraten hätten.

Effektgeschäfte zu schwer verständlich

Der Stein des Anstoßes, weshalb die D.A.S. ihren Prozess verlor, war das Wort "Effektgeschäft". Die Richter urteilten, es sei nicht zu sagen bzw. nachzuvollziehen, welche Geldanlagen Effektgeschäfte seien und welche nicht. Da es für den Begriff jedoch auch in der Fachliteratur keine einheitliche Definition gebe, dürfe die Versicherung den Rechtsschutz nicht verweigern oder auch nur die Deckungssumme begrenzen. Sie müsse die Prozesskosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.

Die Folgen des Münchner Urteils

Das Urteil des OLG München dürfte vor allem zwei Folgen haben: Zum einen wird das Urteil als Präzedenzfall für ähnliche Prozesse gegen andere deutsche Rechtsschutzversicherungen, die derzeit noch nicht beendet sind, herangezogen werden. Und zum anderen werden sich die Klagen gegen deutsche Finanzberatungen und Banken, die noch im August 2008 zum Kauf von Lehman-Papieren geraten haben, häufen. Bisher schreckten die meisten Anleger vor solchen Klagen zurück, weil sie zu viel Angst vor den Kosten ohne Rechtsschutz hatten.

Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de

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