Mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf führt die Bundesregierung eine Gefährdungshaftung ein, die Halter von E-Scootern unabhängig von einem nachgewiesenen Verschulden zur Verantwortung zieht, während bei Fahrerinnen und Fahrern ein vermutetes Verschulden vermutet wird. Opfer müssen dadurch nicht mehr die vollständige Beweislast tragen. Der Automobilclub KS e.V. erläutert die Motivation des Vorhabens, analysiert die jüngsten Unfallzahlen und unterstreicht den deutlichen Beitrag dieser Neuregelung zur Erhöhung von Sicherheit und Akzeptanz im innerstädtischen Verkehr.
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27 Menschen sterben bei E-Scooter-Unfällen 2024 in deutschen Städten
Im Verlauf des Jahres 2024 erfasste die Polizei 11 944 Vorfälle mit Personenschäden, an denen E-Scooter beteiligt waren. Dieser Wert markiert eine Steigerung um 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Infolge der Unfälle verloren 27 Menschen ihr Leben. 83,9 Prozent der Betroffenen waren selbst auf einem E-Scooter unterwegs. Als maßgebliche Unfallursachen gelten fehlerhafte Nutzung von Fahrbahn und Radwegen, Alkoholeinfluss, unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung von Vorfahrtsregeln innerhalb urbaner Zentren häufig.
Versicherer regulierten 2020 1150 Drittschäden, 2024 steigend auf 5000
In Deutschland werden E-Scooter mit maximal 20 km/h als Elektrokleinstfahrzeuge klassifiziert, weshalb sie bisher nicht der Gefährdungshaftung unterliegen. Unfallgeschädigte müssen bei einem Zusammenstoß beweisen, dass das Fahrverhalten der Nutzerinnen und Nutzer fahrlässig war, um finanziellen Ausgleich zu erlangen. Die Anzahl regulierter Drittparteischäden lag 2020 bei 1.150, stieg bis 2024 jedoch auf knapp 5.000 Fälle an. Reformbedarf ergibt sich aus der steigenden Unfallstatistik. Geschädigte fordern deshalb eine entlastende Umkehr der Beweislast.
Verschuldensunabhängige Haftung für E-Scooter-Halter schafft effiziente Rechtssicherheit bei Unfallregulierung
Mit dem Entwurf vom 18. März wird eine Haftung für E-Scooter-Halter nach dem Modell der Motorfahrzeughaftpflicht etabliert, die ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden greift. Fahrer gelten automatisch als potenziell verantwortlich, was die Beweisführung gegen sie erleichtert und die Forderung von Schadensersatzklagen vereinfacht. Die Regelung dient der Rechtssicherheit, verkürzt Bearbeitungszeiten und unterstützt Sharing-Anbieter sowie private Nutzer durch klar umrissene Haftungsbedingungen. Sie schafft eine geschützte Grundlage für Stadtplaner und Versicherer gleichermaßen verlässlich.
Einheitliche Rechtslage stärkt Vertrauen in E-Scooter-Angebote und potenzielle Nutzer
Durch die Neuerung in der Haftpflichtgesetzgebung können E-Scooter-Sharing-Anbieter ihre Versicherungslösungen präziser gestalten und dadurch eine schnelle Regulierung im Schadenfall unterstützen. Nutzer haben klare Bedingungen für eventuelle Haftungsansprüche, wodurch Verletzungssituationen transparenter bearbeitet werden. Eine einheitlich geregelte Rechtsgrundlage stärkt das allgemeine Vertrauen in die angebotenen Mobilitätsdienste, fördert vorausschauendes Fahrverhalten und unterstützt zugleich die freie Nutzung von Gehwegen ohne Behinderung durch abgestellte Elektrofahrzeuge. Zudem profitieren Betreiber, Fahrer und Versicherer durch deutliche prozessoptimierte Vorteile.
Langsam Fahrer Kraftfahrzeuge bleiben von der Gefährdungshaftung weiterhin ausgenommen
Die beibehaltene Gefährdungshaftungsausnahme für motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie andere niedrig geschwindige Kraftfahrzeuge sorgt für rechtliche Klarheit. Durch diese eindeutige Trennung von E-Scooter- und Segway-Regeln können Gesetzgeber spezifische Vorschriften entwickeln, die den tatsächlichen Einsatzbedingungen entsprechen. Das differenzierte Modell trägt der Vielfalt urbaner Mobilitätsangebote Rechnung, unterstützt effizientere Planungsprozesse und schafft eine stabile Grundlage für Anpassungen. Ergebnis ist eine praxisnahe Regulierung zur Förderung von Sicherheit und Nutzerakzeptanz zügig und transparent effektiv.
Die neue verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter kombiniert mit der Vermutung einer Fahrerverantwortung schafft klare rechtliche Verhältnisse. Dritte können ohne langwierige Schuldnachweise schneller Entschädigungen erhalten, wodurch die Bearbeitung von Schadenfällen deutlich gestrafft wird. Sharing-Plattformen profitieren von planbareren Versicherungsprämien und einer optimierten Schadenssteuerung. Fahrerinnen und Fahrer werden durch eindeutige Haftungsregeln motiviert, vorsichtiger zu fahren. Insgesamt steigen Sicherheit, Transparenz und Akzeptanz der elektrischen Kleinstfahrzeuge im urbanen Bereich. Rechtsklarheit und schnellere Regulierung fördern Innovation.

