Unternehmen haften für Datenmissbrauch: EuGH-Urteile zur Schadenersatzpflicht

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Durch seine Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den letzten Monaten das Haftungsrisiko für Unternehmen bei Datenschutzverletzungen erheblich verschärft. Es wurde festgestellt, dass bereits kleine Verletzungen des Datenschutzes zu Schadenersatzansprüchen führen können und selbst die bloße Möglichkeit eines Missbrauchs personenbezogener Daten zu rechtlichen Konsequenzen führen kann.

EuGH: Gefühlsmäßige Beeinträchtigungen begründen Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen

Laut EuGH können Unternehmen für Datenschutzverletzungen belangt werden, wenn dadurch „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ entstehen. Selbst die bloße Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Die steigenden Haftungsrisiken für Datenschutzverletzungen machen es für Unternehmen unverzichtbar, sich durch eine Cyberversicherung gegen mögliche DSGVO-Verstöße abzusichern. Jedoch gestaltet sich der Versicherungsmarkt immer schwieriger. In dieser Situation steht die acant.service GmbH als Fach-Versicherungsmakler bereit, um Unternehmen dabei zu unterstützen, den optimalen Versicherungsschutz zu erhalten, der ihren spezifischen Anforderungen und Risiken entspricht.

Bemerkenswerte Entscheidungen des EuGH zur Haftung bei Datenschutzverstößen

In den letzten Monaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Fällen über die Haftung bei Datenschutzverstößen entschieden. Die Urteile verdeutlichen, dass Unternehmen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind und bei Verstößen Schadenersatz leisten müssen. Besonders bemerkenswert ist, dass bereits die Befürchtung eines möglichen Datenmissbrauchs zu Schadenersatzansprüchen führen kann.

  • Auch geringfügige immaterielle Schäden können zu Schadenersatzansprüchen führen, wie zum Beispiel vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen durch Datenmissbrauch (EuGH, 04.05.2023 – C-300/21)
  • Laut EuGH ist ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht zwangsläufig ein Hinweis auf unzureichende Datenschutzmaßnahmen. Das betroffene Unternehmen muss jedoch beweisen, dass es in keinerlei Hinsicht für den Vorfall verantwortlich ist. Zusätzlich kann allein die Befürchtung eines Missbrauchs zu einem immateriellen Schaden führen, der zu Schadenersatz berechtigt
  • Bei einem Missbrauch von personenbezogenen Daten haften Unternehmen nur dann, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist jedoch nicht abhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst bei geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungen zahlen müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden bei den Betroffenen führt
  • Der Diebstahl von Daten, die es ermöglichen, Personen zu identifizieren, kann einen immateriellen Schaden verursachen und somit Schadenersatzforderungen begründen, selbst wenn diese Daten nicht zur Durchführung von Identitätsdiebstahl verwendet werden (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)

Unternehmen sollten neben IT-Sicherheit auch an Versicherungsschutz denken

Die wachsende Gefahr der datenschutzrechtlichen Haftung stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Um diesen Risiken vorzubeugen, ist es von größter Bedeutung, neben einer effektiven IT-Sicherheitsstrategie und Datenschutzmaßnahmen auch den passenden Versicherungsschutz zu berücksichtigen.

Durch den Abschluss einer Cyberversicherung können Unternehmen die finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen abfedern. Im Falle eines Hackerangriffs übernimmt die Versicherung in der Regel die Schadenersatzpflichten gemäß der DSGVO. Zudem sorgt eine betriebliche Rechtsschutzversicherung dafür, dass das betroffene Unternehmen nicht in ruinöse Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust verwickelt wird.

Schwieriger Markt für Cyberversicherungen aufgrund gestiegener Schadensfälle

Die steigende Zahl erfolgreicher Cyberangriffe auf Unternehmen hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verschärfung des Marktes für Cyberversicherungen geführt. Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung, indem sie immer umfangreichere Auflagen und Prüfungen einführen, um das gestiegene Risiko angemessen abzudecken. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was es für Unternehmen erschwert, eine passende Versicherungspolice zu finden oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Um Unternehmen vor den finanziellen Belastungen von Datenschutzverletzungen zu schützen, spielt die Unterstützung und Beratung eines Fachmaklers für Cyberversicherungen wie die acant.service GmbH eine entscheidende Rolle. Das Berliner Unternehmen verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Branche und hat direkte Kontakte zu einschlägigen Versicherern. Sie können maßgeschneiderte Lösungen bieten, um einen optimalen Cyberversicherungsschutz in einem herausfordernden Markt zu gewährleisten.

Unternehmen haften nur bei Verschulden: EuGH setzt klare Maßstäbe bei Datenschutzverstößen

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat das Haftungsrisiko für Unternehmen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen deutlich erhöht. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen zu schützen, können Unternehmen auf Cyberversicherungen und betriebliche Rechtsschutzversicherungen zurückgreifen. Die acant.service GmbH bietet Unternehmen eine umfassende Beratung, um den maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden und sich bestmöglich vor den Auswirkungen von Datenschutzverletzungen zu schützen.

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